Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Berry Plastics Corporation; Rexam PLC - BWB/Z-1468 | Bundeswettbewerbsbehörde

Berry Plastics Corporation; Rexam PLC

BWB/Z-1468

30.06.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb des gesamten ausgegebenen Aktienkapitals der Gesellschaften, die den Großteil des Verschlüssegeschäftsbereichs für Spezial- und Getränkeverpackungen von Rexam PLC, 4 Millbank, London SW1P 3XR, Vereinigtes Königreich, bilden, durch Berry Plastics Corporation, 101 Oakley Street, Evansville, Indiana, USA. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Verschlüssen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.07.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.07.2011 weggefallen.

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