Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H; BP Europa SE
BWB/Z-1467
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Der geplante Zusammenschluss betrifft in einem ersten Schritt den Erwerb des Tanklagers Linz in Form eines Asset Deals durch die ELG Asset GmbH, einer 100% Tochter der Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H, von der BP Europa SE, Zweigniederlassung BP Austria. In einem weiteren Schritt wird die ELG Asset GmbH einer gemeinsamen Gesellschaft (TLM Tanklager Management GmbH), an der die ELG Beteiligungs GmbH (100% Tochter der Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H) mit 51% und die BP Europa SE, Zweigniederlassung BP Austria mit 49% beteiligt sein werden, die Nutzung des Tanklagers Linz für zumindest 15 Jahre überlassen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Lagerung von Mineralölprodukten.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.07.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.07.2011 weggefallen.