Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Habau Energy GmbH; Nacap-Gruppe - BWB/Z-1464 | Bundeswettbewerbsbehörde

Habau Energy GmbH; Nacap-Gruppe

BWB/Z-1464

28.06.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der angemeldete Zusammenschluss betrifft den beabsichtigten Erwerb von 100% der Geschäftsanteile und der alleinigen Kontrolle über die Nacap Holding B.V. (Niederlande) sowie die Nacap Asia Pacific Sdn Bhd (Malaysien), die Nacap Services Sdn Bhd (Australien) und die Nacap Australia Pty Ltd (Australien) durch Habau Energy GmbH (Österreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Errichtung von Hochdruckrohrleitungen für den Transport von Öl und Gas.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.07.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.07.2011 weggefallen.

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