Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bridgepoint Capital Group Limited; SPP Process Technology Systems Limited - BWB/Z-1462 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bridgepoint Capital Group Limited; SPP Process Technology Systems Limited

BWB/Z-1462

28.06.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der geplante Zusammenschluss betrifft den indirekten Erwerb von 60% der Anteile und Alleinkontrolle an der SPP Process Technology Systems Limited (Großbritannien) durch Investment Funds, die ultimativ von Bridgepoint Capital Group Limited (Großbritannien) gehalten werden. Verkäufer ist die Sumitomo Precision Products Co., Ltd (Japan). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Prozessanlagen für die Herstellung von Halbleiterbauelementen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.07.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.07.2011 weggefallen.

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