Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bank Austria Real Invest Immobilien-Kapitalanlage GmbH; BA-CA Investor Beteiligungs GmbH; ELINT Gesellschaft mbH u Co OG; Sopranus Liegenschaftsverwaltung GmbH & Co KG
BWB/Z-1461
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb aller Anteile an der Sopranus Liegenschaftsverwaltung GmbH & Co KG durch die Bank Austria Real Invest Immobilien-Kapitalanlage GmbH (99,79%), die BA-CA Investor Beteiligungs GmbH (0,20%) und die ELINT Gesellschaft mbH u Co OG (0,01%). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Vermietung von Büroflächen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.07.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.07.2011 weggefallen.