Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Deutsche Telekom AG; France Télécom SA; PJV Holding SA
BWB/Z-1458
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Deutsche Telekom AG (Deutschland) und France Télécom SA (Frankreich) beabsichtigen, jeweils 50% der Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen, der PJV Holding SA (Belgien), zu erwerben, welches bestimmte Produkte gemeinsam einkaufen wird, die dann von Deutsche Telekom AG und France Télécom SA selbständig für ihre jeweiligen Tätigkeiten im Bereich Telekommunikationsdienstleistungen verwendet werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den gemeinsamen Einkauf bestimmter Produkte und Dienstleistungen für die jeweiligen Telekommunikationsgeschäftsbereiche der Erwerber.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.07.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmeldung wurde am 14.07.2011 zurückgezogen.