Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bilfinger Berger Power Services GmbH; AE&E CZ s.r.o. - BWB/Z-1457 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bilfinger Berger Power Services GmbH; AE&E CZ s.r.o.

BWB/Z-1457

16.06.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Vermögenswerte und des Geschäftsbetriebes der AE&E CZ s.r.o. (Brno, Tschechische Republik) durch Bilfinger Berger Power Services GmbH (Oberhausen, Deutschland), einer 100%-igen Tochter der Bilfinger Berger SE (Mannheim, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Gasturbinen-Abhitzekessel für Gaskombikraftwerke sowie darauf bezogene Serviceleistungen und Herstellung von Biomassekessel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.07.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.07.2011 weggefallen.

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