Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc.; CIGA Immobiliare B.V.; Imperial Hotels Austria AG; Hotel Goldener Hirsch - BWB/Z-1456 | Bundeswettbewerbsbehörde

Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc.; CIGA Immobiliare B.V.; Imperial Hotels Austria AG; Hotel Goldener Hirsch

BWB/Z-1456

16.06.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. beabsichtigt, über seine Tochtergesellschaft CIGA Immobiliare B.V. alleinige Kontrolle über Imperial Hotels Austria AG zu erwerben, welche - nach einer Spaltung und Aufteilung der Vermögenswerte - das Hotel Imperial, Wien im Eigentum haben wird. Außerdem beabsichtigt Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. nach der Spaltung, alleinige Kontrolle über das Hotel Goldener Hirsch im Wege des Erwerbs durch eine Tochtergesellschaft von der B&C-Gruppe zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb von Hotels.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.07.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.07.2011 weggefallen.

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