Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wingefors Invest AB; GO - Game Outlet Aktiebolag; JoWood Entertainment AG; SC QUANTIC LAB SRL - BWB/Z-1454 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wingefors Invest AB; GO - Game Outlet Aktiebolag; JoWood Entertainment AG; SC QUANTIC LAB SRL

BWB/Z-1454

06.06.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Wingefors Invest AB (Karlstad, Schweden) beabsichtigt, im Wege ihrer indirekten Tochtergesellschaft GO - Game Outlet Aktiebolag (Karlstad, Schweden) den überwiegenden Teil des Vermögens der JoWood Entertainment AG (Wien, Österreich) sowie 95% der Anteile an SC QUANTIC LAB SRL (Cluj Napoca, Rumänien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Verlag und Vertrieb von Computer- und Videospielen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.07.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.06.2011 weggefallen.

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