Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
NOMOS Beteiligungsverwaltungs GmbH; Kerbler Holding GmbH; St. Klemens Immobilien-Entwicklungs GmbH; NOVIA Beteiligungs AG
BWB/Z-1449
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die NOMOS Beteiligungsverwaltungs GmbH (Wien), die Kerbler Holding GmbH (Wien), die St. Klemens Immobilien-Entwicklungs GmbH (Wien) und die NOVIA Beteiligungs AG (Wien) beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Bereich des Managements und der Entwicklung von Immobilien.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.06.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.06.2011 weggefallen.