Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Caisse des Dépôts et Consignations; CNP Assurances S.A.; GRTgaz S.A. - BWB/Z-1448 | Bundeswettbewerbsbehörde

Caisse des Dépôts et Consignations; CNP Assurances S.A.; GRTgaz S.A.

BWB/Z-1448

27.05.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer indirekten Minderheitsbeteiligung an GRTgaz S.A. (Paris, Frankreich) durch CNP Assurances S.A. (Paris, Frankreich) und Caisse des Dépôts et Consignations (Paris, Frankreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Erdgas-Fernleitungstransport.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.06.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.06.2011 weggefallen.

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