Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STRABAG AG; BES BioEnergie für Spittal GmbH - BWB/Z-1447 | Bundeswettbewerbsbehörde

STRABAG AG; BES BioEnergie für Spittal GmbH

BWB/Z-1447

26.05.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

STRABAG AG, FN 61689w, Ortenburgerstraße 27, 9800 Spittal/Drau beabsichtigt, 26% der Geschäftsanteile an der BES BioEnergie für Spittal GmbH, FN 350011y, 9800 Spittal/Drau, Villacher Straße 95 zu übernehmen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Bio- und Alternativenergiesysteme.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.06.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.06.2011 weggefallen.

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