Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG; HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG; HDI-Gerling Rechtsschutz Schadensregulierungs-GmbH - BWB/Z-1445 | Bundeswettbewerbsbehörde

ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG; HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG; HDI-Gerling Rechtsschutz Schadensregulierungs-GmbH

BWB/Z-1445

24.05.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb aller Anteile an HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG und HDI-Gerling Rechtsschutz Schadensregulierungs-GmbH (beide mit Sitz in Hannover, Deutschland) durch ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG (Köln, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Versicherungsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.06.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.06.2011 weggefallen.

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