Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Energie Steiermark AG; ENWA GmbH & Co KG; ENWA GmbH - BWB/Z-1443 | Bundeswettbewerbsbehörde

Energie Steiermark AG; ENWA GmbH & Co KG; ENWA GmbH

BWB/Z-1443

24.05.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Energie Steiermark AG (Graz, Österreich) beabsichtigt, einen Kommanditanteil in der Höhe von 30% an der ENWA GmbH & Co KG sowie einen Geschäftsanteil in derselben Höhe an der ENWA GmbH zu erwerben. Die Energie Steiermark AG wird dadurch gemeinsame Kontrolle über die ENWA GmbH & Co KG erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Erzeugung von Strom.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.06.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.06.2011 weggefallen.

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