Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Roxcel Handelsgesellschaft m.b.H.; Setoros Beteiligungsverwaltungs GmbH; Brigl & Bergmeister GmbH - BWB/Z-1438 | Bundeswettbewerbsbehörde

Roxcel Handelsgesellschaft m.b.H.; Setoros Beteiligungsverwaltungs GmbH; Brigl & Bergmeister GmbH

BWB/Z-1438

19.05.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an der Brigl & Bergmeister GmbH durch die miteinander verbundenen Unternehmen Roxcel Handelsgesellschaft m.b.H. (Erwerb von 99,9%) und Setoros Beteiligungsverwaltungs GmbH (Erwerb von 0,1%). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Großvertrieb von holzfreiem gestrichenen Papier und regionaler Handel mit Papier.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.06.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.06.2011 weggefallen.

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