Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Philip Morris International Management SA; British-American Tobacco (AIT) Ltd.; Imperial Tobacco Ltd.; JT International S.A. - BWB/Z-1437 | Bundeswettbewerbsbehörde

Philip Morris International Management SA; British-American Tobacco (AIT) Ltd.; Imperial Tobacco Ltd.; JT International S.A.

BWB/Z-1437

19.05.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Philip Morris International Management SA (Schweiz), British-American Tobacco (AIT) Ltd. (Vereinigtes Königreich), Imperial Tobacco Ltd. (Vereinigtes Königreich) und JT International S.A. (Schweiz) beabsichtigen, eine Non-Profit-Organisation nach schweizerischem Recht, nämlich die Digital Coding and Tracking Association (Schweiz) für die Entwicklung und Förderung von Steuerzeichentechnologien zu gründen, an der jede der Parteien 25% der Stimmrechte halten wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Steuerzeichentechnologien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.06.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.06.2011 weggefallen.

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