Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DZ Equity Partner GmbH; WIENER KÜHLHAUS WKF GES.M.B.H. - BWB/Z-1429 | Bundeswettbewerbsbehörde

DZ Equity Partner GmbH; WIENER KÜHLHAUS WKF GES.M.B.H.

BWB/Z-1429

06.05.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb der alleinigen Kontrolle an WIENER KÜHLHAUS WKF GES.M.B.H. (Österreich) durch die DZ Equity Partner GmbH (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Tiefkühllagerlogistik und Tiernahrungsverarbeitung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.06.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.06.2011 weggefallen.

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