Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Husky Injection Molding Systems Ltd.; Kunststofftechnik Waidhofen a.d. Thaya Ges.m.b.H. - BWB/Z-1424 | Bundeswettbewerbsbehörde

Husky Injection Molding Systems Ltd.; Kunststofftechnik Waidhofen a.d. Thaya Ges.m.b.H.

BWB/Z-1424

03.05.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Husky Injection Molding Systems Ltd. (Kanada) beabsichtigt die Übernahme - durch zwei ihrer Tochtergesellschaften, nämlich Husky Injection Molding Systems Austria GmbH und Husky Injection Molding Systems SA - von 100% der Anteile an Kunststofftechnik Waidhofen a.d. Thaya Ges.m.b.H.: Husky Injection Molding Systems Austria GmbH 95% und Husky Injection Molding Systems SA 5% der Anteile. Der Zusammenschluss betrifft den Bereich Kunststoffverarbeitungsanlagen.  

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.05.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.05.2011 weggefallen.

zurück zur Übersicht