Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Merck KGaA; Biotest AG - BWB/Z-1423 | Bundeswettbewerbsbehörde

Merck KGaA; Biotest AG

BWB/Z-1423

03.05.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Merck KGaA, Darmstadt (Deutschland) beabsichtigt, den Geschäftsbereich "Mikrobiologische Diagnostik" der Biotest AG, Dreieich (Deutschland), bestehend aus sämtlichen Geschäftsanteilen an den Tochterunternehmen heipha Dr. Müller GmbH, Eppelheim (Deutschland), Biotest S.à.r.l. Buc (Frankreich), Biotest K.K., Yokohama (Japan) und Biotest Microbiology Corporation, Rockaway, New Jersey (USA) sowie bestimmte zugehörige Vermögensgegenstände (Inventar, bestehende Verträge, Mitarbeiter etc.) zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.05.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.05.2011 weggefallen.

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