Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG; Intermarket Bank AG - BWB/Z-1421 | Bundeswettbewerbsbehörde

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG; Intermarket Bank AG

BWB/Z-1421

29.04.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (Österreich) beabsichtigt, durch Erwerb zusätzlicher Anteile die alleinige Kontrolle über die Intermarket Bank AG (Österreich) zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Bereich Factoring.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.05.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.05.2011 weggefallen.

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