Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Energie Steiermark AG; Feistritzwerke-STEWEAG GmbH - BWB/Z-1419 | Bundeswettbewerbsbehörde

Energie Steiermark AG; Feistritzwerke-STEWEAG GmbH

BWB/Z-1419

29.04.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb des Betriebs "Versorgung mit elektrischer Energie" und von Teilen des Verteilernetzes der Feistritzwerke-STEWEAG GmbH durch die Energie Steiermark AG sowie mittelbarer Erwerb von Teilen des Verteilernetzes der Energie Steiermark AG durch die Feistritzwerke-STEWEAG GmbH. Der Zusammenschluss betrifft die Bereiche Elektrizitätsversorgung und Elektrizitätsverteilung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.05.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.05.2011 weggefallen.

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