Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rieker Holding AG; cpa SoftwareConsult GmbH - BWB/Z-1417 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rieker Holding AG; cpa SoftwareConsult GmbH

BWB/Z-1417

27.04.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Rieker Holding AG (Schweiz) beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Beteiligung von 40% des Stammkapitals der cpa SoftwareConsult GmbH (Deutschland) zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Bereich der Entwicklung und des Vertriebs von Software für die Ressourcenplanung von Unternehmen (Enterprise Resource Planing Software) einschließlich der Erbringung damit verbundener Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.05.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.05.2011 weggefallen.

zurück zur Übersicht