Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Henkel Nederland BV; Purbond International Holdings Ltd.; Purbond AG - BWB/Z-1415 | Bundeswettbewerbsbehörde

Henkel Nederland BV; Purbond International Holdings Ltd.; Purbond AG

BWB/Z-1415

26.04.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die niederländische Henkel Nederland BV meldet hiermit den Erwerb der restlichen 50% der Anteile und damit alleiniger Kontrolle an Purbond International Holdings Ltd. (Vereinigtes Königreich) und weiterer 25% der Anteile und damit alleiniger Kontrolle an der Purbond AG (Schweiz) an. Der Zusammenschluss betrifft industrielle Klebstoffe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.05.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.05.2011 weggefallen.

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