Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tyco Flow Control Luxemburg S.à.r.l.; Tyco International Ltd.; KEF Holdings Ltd.; Mr. Faizal Kottikollon - BWB/Z-1414 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tyco Flow Control Luxemburg S.à.r.l.; Tyco International Ltd.; KEF Holdings Ltd.; Mr. Faizal Kottikollon

BWB/Z-1414

21.04.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Tyco Luxemburg beabsichtigt, 100% der Anteile an KEF Holdings Ltd. (Dubai) von Mr. Faizal Kottikollon und Mr. Faizal Kottikollon beabsichtigt, 25% der Anteile der Tyco Luxemburg zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft die Bereiche Industrieventile, kathodische Systeme und Schutzmaterialien, Stahlgussteile für Ventile und Pumpen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.05.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.05.2011 weggefallen.

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