Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Regionalmedien Austria AG; Mader Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H.
BWB/Z-1413
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Regionalmedien Austria AG (FN 179029 d) beabsichtigt den Erwerb von 25,1% der Anteile an Mader Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H. (FN 47638 g). Mader Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H. ist Medieninhaberin und Herausgeberin der in Wien verteilten Gratiswochenzeitung "Wiener Bezirkszeitung". Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Herausgabe von Gratiswochenzeitungen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.05.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.05.2011 weggefallen.