Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kathrein & Co. Privatgeschäftsbank; Hypo Capital Management AG - BWB/Z-1412 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kathrein & Co. Privatgeschäftsbank; Hypo Capital Management AG

BWB/Z-1412

15.04.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Verkauf von 750 Stück auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien an der Hypo Capital Management AG (Wien, Österreich) durch die Land Niederösterreich Finanz- und Beteiligungsmanagement GmbH (St. Pölten, Österreich) an die Kathrein & Co. Privatgeschäftsbank Aktiengesellschaft (Wien, Österreich). Der Zusammenschluss betrifft den Bereich Investmentfondsmarkt.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.05.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.05.2011 weggefallen.

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