Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH; LTE Logistik- und Transport-GmbH - BWB/Z-1406 | Bundeswettbewerbsbehörde

Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH; LTE Logistik- und Transport-GmbH

BWB/Z-1406

06.04.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.04.2011 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (Graz) beabsichtigt, einen weiteren Geschäftsanteil an der LTE Logistik- und Transport-GmbH (Graz), entsprechend einer Beteiligung an dieser Gesellschaft im Ausmaß von 50% des Stammkapitals, zu erwerben. Die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH wird dadurch Alleingesellschafterin der LTE Logistik- und Transport-GmbH. Der Zusammenschluss betrifft den Bereich des Eisenbahngüterverkehrs.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.05.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Verpflichtungserklärung nach §17/2/2 Kart Gesetz

Aufgrund der von derAnmelderin gegenüber der BWB abgebegeben Verpflichtungserkärung wurde der Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses in einem Verfahren vor dem Kartellgericht am 22.06.2011 zurückgezogen.

https://www.bwb.gv.at/de/news/news_2011/detail/news/bwb_sichert_unabhaengigen_wettbewerber_und_private_beteiligung_im_schienengueterverkehr/

 

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 04.05.2011

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