Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ventizz Capital Fund III L.P.; Exceet Group AG; Contec Steuerungstechnik & Automation Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-1404 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ventizz Capital Fund III L.P.; Exceet Group AG; Contec Steuerungstechnik & Automation Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-1404

01.04.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ventizz Capital Fund III L.P. beabsichtigt, über die in ihrem idirekten Alleineigentum stehende Exceet Group AG und über eine in deren Alleineigentum stehende Akquisitionsgesellschaft Geschäftsanteile an der Contec Steuerungstechnik & Automation Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in der Gemeinde Ebbs zu erwerben, die 100% des Stammkapitals der Contec Steuerungstechnik & Automation Gesellschaft m.b.H. repräsentieren. Der Zusammenschluss betrifft den Bereich Entwicklung und Fertigung von Bauteilen für die Prozesssteuerung und Automatisierung (Steuerungseinheiten).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.04.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.04.2011 weggefallen.

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