Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mid Europa Partners; WABERER´S HOLDING VAGYONKEZELÖ Zártkörűen Működő Részvénytársaság - BWB/Z-1399 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mid Europa Partners; WABERER´S HOLDING VAGYONKEZELÖ Zártkörűen Működő Részvénytársaság

BWB/Z-1399

24.03.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von gemeinsamer Kontrolle über Waberer´s, d.h. der Unternehmensgruppe, die unter WABERER´S HOLDING VAGYONKEZELÖ Zártkörűen Működő Részvénytársaság (Budapest, Ungarn) zusammengefasst ist, durch Mid Europa Partners LLP (London, Vereinigtes Königreich) gemeinsam mit Herrn György Waberer. Der Zusammenschluss betrifft den Bereich Güterbeförderung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.04.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.04.2011 weggefallen.

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