Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wietersdorfer Beocin Holding GmbH; Lafarge BFC Investment GmbH - BWB/Z-1395 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wietersdorfer Beocin Holding GmbH; Lafarge BFC Investment GmbH

BWB/Z-1395

16.03.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von weiteren Anteilen im Ausmaß von 25% an Lafarge BFC Investment GmbH, Wien durch Wietersdorfer Beocin Holding GmbH, Klagenfurt, wodurch ein Beteiligungsgrad von 50% erreicht wird. Der Zusammenschluss betrifft den Bereich Produktion und Vertrieb von Portlandzement.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.04.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.04.2011 weggefallen.

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