Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IBM Österreich Internationale Büromaschinen Gesellschaft m.b.H.; B.I.T. Blue-IT-Services Ges.m.b.H.; UniCredit Global Information Services S.C. p.A. - BWB/Z-1394 | Bundeswettbewerbsbehörde

IBM Österreich Internationale Büromaschinen Gesellschaft m.b.H.; B.I.T. Blue-IT-Services Ges.m.b.H.; UniCredit Global Information Services S.C. p.A.

BWB/Z-1394

14.03.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Übernahme von Tätigkeiten und Ressourcen im Bereich IT-Anwendungsentwicklung, -wartung und-betrieb von der UniCredit Global Information Services S.C. p.A., Zweigniederlassung Österreich, in 1090 Wien durch die B.I.T. Blue-IT-Services Ges.m.b.H., einer Tochtergesellschaft der IBM Österreich Internationale Büromaschinen Gesellschaft m.b.H. in Wien, im Rahmen einer IT-Service-Beziehung. Der Zusammenschluss betrifft den Bereich IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.04.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.04.2011 weggefallen.

zurück zur Übersicht