Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bank of Scotland plc; Stichting Administratiekantoor BMFGH Holding II; BMFGH Holding II B.V.
BWB/Z-1393
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Bank of Scotland plc, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt, gemeinsame Kontrolle - zusammen ausgeübt mit der Stichting Administratiekantoor BMFGH Holding II, Niederlande - an der BMFGH Holding II B.V., Niederlande, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Bereich Großhandel mit mechanischen und chemischen Befestigungsmaterialien, dazugehörigen Werkzeugen und anderen industriellen Produkten für die Wartung und Reparatur.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.04.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.04.2011 weggefallen.