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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr Aktiengesellschaft; Sebino Beteiligungsverwaltungs GmbH - BWB/Z-1392 | Bundeswettbewerbsbehörde

Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr Aktiengesellschaft; Sebino Beteiligungsverwaltungs GmbH

BWB/Z-1392

11.03.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer Beteiligung von 100% der Geschäftsanteile der Sebino Beteiligungsverwaltungs GmbH durch die Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr Aktiengesellschaft. Der Zusammenschluss betrifft die Bereiche Immobilienprojektentwicklung und Facility Management/Hausverwaltung.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.04.2011.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.04.2011 weggefallen.

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