Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kühne + Nagel International AG; Kuehne + Nagel (UK) Ltd.; Rennies Investment Limited
BWB/Z-1386
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Beabsichtigter Erwerb der alleinigen Kontrolle über die Rennies Investment Limited (Nottingham, Großbritannien) durch die Kuehne + Nagel (UK) Ltd., mittelbar eine 100%ige Tochtergesellschaft der Kühne + Nagel International AG (Schindellegi, Schweiz). Der Zusammenschluss betrifft den Bereich Speditionsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.03.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.03.2011 weggefallen.