Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Land Niederösterreich Finanz- und Beteiligungsmanagement GmbH; HYPO Capital Management AG
BWB/Z-1384
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Zuwendung von 30% der Aktien an HYPO Capital Management AG von Cinno Privatstiftung an Land Niederösterreich Finanz- und Beteiligungsmanagement GmbH, sodass nach Zuwendung Land Niederösterreich Finanz- und Beteiligungsmanagement GmbH statt wie ursprünglich 45% der Aktien an HYPO Capital Management AG 75% der Aktien hält. Der Zusammenschluss betrifft den Geschäftsbereich Asset Management Dienstleistungen für institutionelle Kunden; Management von Publikums-, Großanleger- und Spezialfonds.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.03.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2011 weggefallen.