Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Goldman Sachs Group, Inc.; AppSense Holdings Limited - BWB/Z-1383 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Goldman Sachs Group, Inc.; AppSense Holdings Limited

BWB/Z-1383

25.02.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Goldman Sachs Group, Inc., USA beabsichtigt, ihre bestehende Beteiligung von weniger als 25% am Aktienkapital von AppSense Holdings Limited auf ca. 25-35% zu erhöhen. Der Zusammenschluss betrifft den Bereich der Entwicklung und des Vertriebs von Middleware-Software (insbesondere Virtualisierungs- und Performancemanagement-Software).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.03.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.03.2011 weggefallen.

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