Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PwC Europe Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; PwC Austria Holding GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - BWB/Z-1380 | Bundeswettbewerbsbehörde

PwC Europe Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; PwC Austria Holding GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

BWB/Z-1380

18.02.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die PwC Europe Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deutschland) beabsichtigt, im Wege der Kapitalerhöhung 75% der Anteile an der PwC Austria Holding GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Österreich) zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft die Bereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Managementberatung, Corporate Finance und Insolvenzberatung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.03.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.03.2011 weggefallen.

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