Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GEA Refrigeration Technologies GmbH; Bock Kältemaschinen GmbH - BWB/Z-1378 | Bundeswettbewerbsbehörde

GEA Refrigeration Technologies GmbH; Bock Kältemaschinen GmbH

BWB/Z-1378

16.02.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die GEA Refrigeration Technologies GmbH (Deutschland) beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile der Bock Kältemaschinen GmbH (Deutschland) und damit die alleinige Kontrolle über das Unternehmen einschließlich seiner weltweiten Tochtergesellschaften und Beteiligungen zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft die Bereiche Herstellung und Vertrieb von Kältekompressoren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.03.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.03.2011 weggefallen.

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