Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rank Group Limited; Autoparts Holdings (No. 1) Limited; Consumer Products Group - BWB/Z-1377 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rank Group Limited; Autoparts Holdings (No. 1) Limited; Consumer Products Group

BWB/Z-1377

14.02.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Rank Group Limited (Autoparts Holdings (No. 1) Limited) beabsichtigt, durch mehrere Tochtergesellschaften das Geschäft der Consumer Products Group von Honeywell International Inc zu übernehmen.Betroffener Geschäftszweig: Komponenten für die Automobilindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.03.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.03.2011 weggefallen.

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