Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Radio Arabella GmbH; DahabInvest Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH; Privatradio Mostviertel GmbH & Co KG; Privatradio Mostviertel GmbH - BWB/Z-1376 | Bundeswettbewerbsbehörde

Radio Arabella GmbH; DahabInvest Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH; Privatradio Mostviertel GmbH & Co KG; Privatradio Mostviertel GmbH

BWB/Z-1376

14.02.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 1% Anteilen der WSW Beteiligungs GmbH an der Privatradio Mostviertel GmbH & Co KG und der Privatradio Mostviertel GmbH durch die Radio Arabella GmbH, wodurch diese eine Kontrollmehrheit an beiden Gesellschaften von 51% erlangt und Erwerb von 49% Anteilen der WSW Beteiligungs GmbH an der Privatradio Mostviertel GmbH & Co KG und der Privatradio Mostviertel GmbH durch die DahabInvest Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH.Betroffener Geschäftszweig: Hörfunkhörer- und Hörfunkwerbemarkt.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.03.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.03.2011 weggefallen.

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