Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Monier Group S.à r.l.; Bramac Dachsysteme Holding GmbH; Bramac Dachsysteme International GmbH - BWB/Z-1375 | Bundeswettbewerbsbehörde

Monier Group S.à r.l.; Bramac Dachsysteme Holding GmbH; Bramac Dachsysteme International GmbH

BWB/Z-1375

11.02.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb sämtlicher Anteile an Bramac Dachsysteme Holding GmbH und Bramac Dachsysteme International GmbH, beide mit Sitz in Pöchlarn, durch Monier Group S.à r.l., Luxemburg. Betroffener Geschäftszweig: Baustoffe für das geneigte Dach.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.03.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.03.2011 weggefallen.

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