Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Open Joint-Stock Company Rosneft Oil Company; Ruhr Oel GmbH - BWB/Z-1372 | Bundeswettbewerbsbehörde

Open Joint-Stock Company Rosneft Oil Company; Ruhr Oel GmbH

BWB/Z-1372

08.02.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Open Joint-Stock Company Rosneft Oil Company beabsichtigt, über Rosneft Holdings Ltd. S.A. (Luxembourg) 50% der Anteile und damit die gemeinsame Kontrolle über Ruhr Oel GmbH (Gelsenkirchen, Deutschland)  zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: gruppeninterne Raffinerieleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.03.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.03.2011 weggefallen.

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