Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Marriott International, Inc.; AC Hoteles, S.A. - BWB/Z-1363 | Bundeswettbewerbsbehörde

Marriott International, Inc.; AC Hoteles, S.A.

BWB/Z-1363

27.01.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Marriott International, Inc. und AC Hoteles, S.A. beabsichtigen die Gründung der ACHM Spain Management S.L. und der ACHM International Management Company SARL, an denen Marriott International, Inc. und AC Hoteles, S.A. jeweils 50% halten werden. Zweck des Gemeinschaftsunternehmens ist das Management und das Franchising von Hotels.Betroffener Geschäftszweig: Hotellerie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.02.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.02.2011 weggefallen.

zurück zur Übersicht