Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EPP Professional Publishing Group GmbH; ATEC Business Information GmbH - BWB/Z-1362 | Bundeswettbewerbsbehörde

EPP Professional Publishing Group GmbH; ATEC Business Information GmbH

BWB/Z-1362

26.01.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Geschäftsanteile an der ATEC Business Information GmbH, München, Deutschland, durch die EPP Professional Publishing Group GmbH, München, Deutschland. Betroffener Geschäftszweig: Fachinformationszeitschriften für Architektur und Baukonstruktion, digitale Produktion sowie Recycling und Entsorgungswirtschaft.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.02.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.02.2011 weggefallen.

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