Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

General Electric Company; Lineage Power Holdings, Inc. - BWB/Z-1361 | Bundeswettbewerbsbehörde

General Electric Company; Lineage Power Holdings, Inc.

BWB/Z-1361

26.01.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

General Electric Company, USA, beabsichtigt, die gesamten ausgegebenen Anteile an der Lineage Power Holdings, Inc., USA, zu erwerben. General Electric Company wird dadurch die 100%ige Kontrolle über Lineage Power erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Zubehör für Energieaufbereitung wie Energiesysteme und integrierte Netzteile.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.02.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.02.2011 weggefallen.

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