Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BKS Bank AG; Schnirchgasse Projektgesellschaft GmbH
BWB/Z-1360
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die BKS Bank AG, Klagenfurt, beabsichtigt, über ihre 100%ige Tochtergesellschaft VBG Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Klagenfurt, 33,33% der Anteile an der Schnirchgasse Projektgesellschaft GmbH, Wien, zu erwerben, welche mehrheitlich an der Trägergesellschaft der Liegenschaft "ehemaliges Zollamt Wien" beteiligt ist.Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung, Verkauf und Vermietung gewerblich genutzter Immobilien.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.02.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.02.2011 weggefallen.