Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG; Evonik Steag GmbH - BWB/Z-1359 | Bundeswettbewerbsbehörde

KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG; Evonik Steag GmbH

BWB/Z-1359

26.01.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb von 51% der Geschäftsanteile an der Evonik Steag GmbH, Essen, Deutschland, durch die KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland. Betroffene Geschäftszweige: Strom- und Wärmeerzeugung sowie kraftwerksnahe Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.02.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.02.2011 weggefallen.

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