Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG; Westfalia-Automotive Holding GmbH - BWB/Z-1358 | Bundeswettbewerbsbehörde

Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG; Westfalia-Automotive Holding GmbH

BWB/Z-1358

21.01.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der geplante Zusammenschluss betrifft den mittelbaren Erwerb alleiniger Kontrolle an der Westfalia-Automotive Holding GmbH, Deutschland durch die Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG, Deutschland, ein Unternehmen der ING-Gruppe. Verkäufer sind die WestLB AG, Deutschland, die 41,8% der Anteile an Westfalia hält, die Odewald-Gruppe, die insgesamt ebenfalls 41,8% der Anteile an Westfalia hält, und mehrere Minderheitsgesellschafter.Betroffener Geschäftszweig: Kfz-Zubehör.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.02.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.02.2011 weggefallen.

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