Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SCAN EMEA Holding GmbH; Kofax Logistics AG - BWB/Z-1357 | Bundeswettbewerbsbehörde

SCAN EMEA Holding GmbH; Kofax Logistics AG

BWB/Z-1357

19.01.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SCAN EMEA Holding GmbH mit Sitz in Hannover, an der Fondsgesellschaften der HANNOVER Finanz-Gruppe mit Sitzen in Wien und Hannover mehrheitlich beteiligt sind, beabsichtigt, im Rahmen eines Management Buy-outs von der Kofax p.l.c., Basingstoke, England, 100% an der Kofax Logistics AG und damit den Geschäftsbereich "Hochleistungsscanner" zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Vertrieb von Hochleistungsscannern einschließlich Servicedienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.02.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.02.2011 weggefallen.

zurück zur Übersicht