Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SALEM Beteiligungsverwaltung neunzehnte GmbH; Carbo Tech Composites GmbH - BWB/Z-1356 | Bundeswettbewerbsbehörde

SALEM Beteiligungsverwaltung neunzehnte GmbH; Carbo Tech Composites GmbH

BWB/Z-1356

17.01.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die SALEM Beteiligungsverwaltung neunzehnte GmbH, Wien, Österreich, eine 100%ige Tochter der Mubea Engineering AG, Heiden, Schweiz, beabsichtigt den Erwerb von 69,9% der Geschäftsanteile der Carbo Tech Composites GmbH, Salzburg, Österreich.Betroffener Geschäftszweig: Auslegung und Herstellung von Faserverbundwerkstoffbauteilen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.02.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 26.01.2011 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.

zurück zur Übersicht